Der Antragstext soll um die Konkretisierung und den parteiinternen Auftrag erweitert werden.
Die SPD hat am 8. März im Landtag einen Antrag zu einem Partiätsgesetz gestellt. Daraufhin wird es nun durch Zutun unserer Fraktion und mit der Rückendeckung unseres ursprünglichen Antrages zu einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtages mit anschließender Anhörung im Landtag kommen.
Mit dem Änderungsantrag wollen wir sowohl unsere im Wahlprogramm beschlossene Positionierung zum Thema Paritätsgesetz unterstreichen, als auch einen parteiinternen Umgang mit Direktmandaten regeln, der uns als feministischer Partei auch bei gewonnenen Wahlkreisen die Parität erhält.
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